Neue Verordnung: Bis Ende September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden.
Als Gebäudeeigentümer sind Sie verpflichtet, bis zum 30. September 2024 Ihre erdgasbetriebene Heizungsanlage vom Fachmann prüfen und, falls nötig, Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Dazu zählt die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Austausch von technisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen werden.
Folgendes muss geprüft werden:
Im ersten Schritt handelt es sich um eine reine Überprüfung ohne Vornahme von Veränderungen an der Anlage oder ihren Einstellungen.
Die Heizungsprüfung muss nicht durchgeführt werden
Die Heizungsprüfung erfordert keinen extra Termin. Die Prüfung soll im Zuge ohnehin stattfindender Tätigkeiten durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Heizungswartung oder Kehr- und Überprüfungstätigkeiten. Wenn also die nächste Wartung o. Ä. ansteht, fragen Sie die Prüfung einfach direkt mit an. Falls die Heizung optimiert werden sollte, ist dies bis zum 15. September 2024 umzusetzen.
In größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Gaszentralheizungen ist der hydraulische Abgleich unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend:
Der hydraulische Abgleich ist nicht verpflichtend, wenn
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